AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Allgemeines – Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der

Firma Neugebauer-Textil, Textilrestaurierung und dem/der Kunde/in. Maßgeblich ist jeweils die zum

Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

2. Verbraucher/innen sind Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit

natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind.

Unternehmer/innen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige

Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.

Unternehmen sind jede auf Dauer angelegte Organisationen selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit,

mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Kunden/Innen sind sowohl Verbraucher/innen als

auch Unternehmer/innen.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden,

selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich

zugestimmt.

 

§2 Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn das Angebot enthält eine

ausdrückliche anders lautende Erklärung. Dem/der Kunden/in zumutbare arbeits-, verfahrens- oder

materialtechnische Änderungen bleiben vorbehalten.

2. Mit der Auftragserteilung erklärt der/die Kunde/in verbindlich sein/ihr Vertragsangebot. Bei einem

auf elektronischem Weg erteilten Auftrag werden wir den Zugang des Auftrags des/der Kunden/in

ohne vermeidbare Verzögerung bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche

Annahme des Auftrags dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn

wir dies ausdrücklich erklären.

3. Wir sind berechtigt, das im Auftrag liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen

anzunehmen. Bei auf elektronischem Weg erteilten Aufträgen sind wir berechtigt, den Auftrag

innerhalb von drei Werktagen nach Eingang im Atelier anzunehmen. Eine innerhalb der von dem/der

Kunden/in erklärten längeren Bindungsfrist abgegebene Annahmeerklärung gilt jedenfalls als

rechtzeitig.

4. Der Vertragsschluss mit Unternehmern/innen erfolgt unter dem Vorbehalt, im Fall unrichtiger oder

nicht ordnungsgemäßer Erfüllung von in Subauftrag vergebenen Auftragsteilen oder unrichtiger oder

nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten. In diesem Fall wird

der/die Kunde/in unverzüglich informiert. Der auf diesen Auftragsteil entfallende Anteil des Preises

wird, soweit er bereits geleistet wurde, rückerstattet.

Soweit an den/die Sublieferanten/in oder Subauftragnehmer/in bereits Vorauszahlungen geleistet

wurden, ist der Rückerstattungsanspruch erst fällig, sobald die Vorauszahlung rückerlangt werden

konnte. Hat der/die Kunde/in vor oder bei Auftragsvergabe der jeweiligen Subvergabe ausdrücklich

widersprochen, ist der Rückerstattungsanspruch binnen vierzehn Tagen fällig.

5. Im Fall der elektronischen Auftragserteilung durch Verbraucher/innen wird der Vertragstext von uns

gespeichert und dem/der Kunden/in sowie die rechtswirksam einbezogenen AGB per E-mail nach

Vertragsschluss zugesandt.

 

§3 Rücktritt nach § 3 KSchG

1. Sofern am Vertrag ein/e Verbraucher/in beteiligt ist, kann dieser/e gemäß § 3 KSchG unter den dort

genannten Voraussetzungen von seinem/ihrem Vertragsanbot oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser

Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt

werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest unseren Namen und

unsere Anschrift, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung

über das Rücktrittsrecht enthält, an den/die Verbraucher/in, frühestens jedoch mit dem Zu-

standekommen des Vertrags zu laufen.

2. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten und ist schriftlich uns gegenüber zu erklären; zur

Fristenwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

3. Wir behalten uns vor, die Leistung erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist zu erbringen.

4. Der/die Verbraucher/in ist, sofern er/sie bereits im Besitz der Ware ist, bei Ausübung des

Rücktrittsrechts zur Rücksendung der Ware verpflichtet. Die Kosten der Rücksendung trägt bei

Ausübung des Rücktrittsrechts der/die Verbraucher/in.

 

§4 Vergütung

1. Soweit in Broschüren, im Internet oder sonst, es sei denn im Rahmen eines verbindlichen Angebots,

schriftlich oder mündlich Preise angegeben werden, sind diese Angaben freibleibend und enthalten

nicht die gesetzliche Umsatzsteuer.

Soweit die Auftragsabwicklung die Versendung oder Beförderung von Gegenständen zum/zur

Kunden/in oder von dem/der Kunden/in erfordert, werden die damit verbundenen Kosten gesondert

verrechnet und sind von dem/der Kunden/in zu tragen. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart

wurde, sind diese Kosten im vertraglich vereinbarten Preis nicht enthalten.

Der/die Kunde/in hat den Preis durch Banküberweisung oder in bar zu entrichten.

2. Der/die Kunde/in verpflichtet sich, innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungserhalt den Preis zu

zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der/die Kunde/in in Zahlungsverzug. Sofern der/die Kunde/in

nicht einen abweichenden Termin nachweist, gilt als Datum des Erhalts der Rechnung der dem Datum

der Rechnungsausstellung drittfolgende Werktag.

Der/die Verbraucher/in hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem

Basiszinssatz zu verzinsen.

Der/die Unternehmer/in hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem

Basiszinssatz zu verzinsen.

Gegenüber Unternehmern behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und

geltend zu machen.

Der/die Kunde/in verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und

Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende

Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen.

3. Der Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig

festgestellt wurden oder durch uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

Der/die Verbraucher/in hat ein Recht zur Aufrechnung nur für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit

oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des/der

Verbrauchers/in stehen, die gerichtlich festgestellt oder durch uns anerkannt worden sind.

Unternehmer/innen sind nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.

 

§5 Gefahrübergang und Haftung

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung von Waren oder

Gegenständen, die uns nicht von dem/der Kunden/in zur Bearbeitung übergeben wurden, geht mit der

Übergabe, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer

oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den/die

Kunden/in über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der/die Kunde/in mit der Übernahme in Verzug ist.

2. Für den zufälligen Untergang, Verlust oder die zufällige Verschlechterung von Gegenständen, die wir

zur Bearbeitung oder aus sonstigen Gründen übernommen habe, besteht keine Haftung. Für sonstige

Schäden, Verlust oder Untergang haften wir Unternehmern/innen nur im Fall von Vorsatz oder krasser

grober Fahrlässigkeit, nicht aber im Fall schlichter grober oder leichter Fahrlässigkeit. Gegenüber

Verbrauchern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

3. Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen Haftung besteht, ist diese mit dem Betrag einer zur

Auszahlung gelangenden Versicherungsleistung aus dem jeweiligen Schadensfall begrenzt.

4. Vorangehende Bestimmungen (1. bis 3.) gelten gleichermaßen bei eigenem Verschulden sowie bei

Verschulden von Personen, deren Verhalten uns nach § 1313a ABGB zuzurechnen sind.

 

§6 Gewährleistung

1. Gegenüber Verbrauchern/innen gelten die allgemeinen Gewährleistungsregeln nach §§ 922 ff

ABGB.

2. Gegenüber Unternehmern/innen ist das Recht der Wandlung ausgeschlossen. Im Fall mangelhafter

Leistungserbringung oder Lieferung erfolgt nach unserer Wahl entweder Verbesserung oder

Preisminderung.

3. Unternehmer/innen müssen die gelieferte Ware oder die erbrachte Leistung innerhalb einer

angemessenen Frist auf Mängel untersuchen und uns diese innerhalb von einer Woche nach Empfang

der Ware, Ausführung der Leistung, oder – im Fall der Übergabe von Gegenständen zur Bearbeitung

durch uns – nach Übernahme des bearbeiteten Gegenstands schriftlich anzeigen; andernfalls ist die

Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns

innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristenwahrung

genügt in sämtlichen Fällen die rechtzeitige Absendung.

Unternehmer/innen trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere

für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der

Mängelrüge.

4. Gegenüber Unternehmern/innen beträgt die Gewährleistungsfrist bei beweglichen wie

unbeweglichen Sachen einheitlich ein Jahr ab Empfang der Ware, Ausführung der Leistung, oder – im

Fall der Übergabe von Gegenständen zur Bearbeitung durch uns – nach Übernahme des bearbeiteten

Gegenstands durch den/die Kunden/in.

5. Wir geben gegenüber Kunden/innen keine Garantien im Rechtssinne ab, es sei denn, eine solche

wurde im Einzelfall hinsichtlich bestimmter Leistungsteile ausdrücklich vereinbart.

 

§7 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das österreichische Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Bei Verbrauchern/innen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der durch zwingende

Bestimmungen des Rechts jenes Staates gewährte Schutz, in dem der/die Verbraucher/in seinen/ihren

gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebende Streitigkeiten

wird das Bezirksgericht Innere Stadt Wien vereinbart. Wenn der/die Kunde/in Verbraucher/in ist, gilt

dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der/die Kunde/in im Sprengel des Bezirksgericht

Innere Stadt Wien seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder

wenn der Kunde im Ausland wohnt.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die

Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung

wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe

kommt.

 

§8 Datenschutz

1. Mit der nachfolgenden „Datenschutzinformation“ unterrichten wir unsere Kunden/innen über:

Art, Umfang, Dauer und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von

Aufträgen sowie Abrechnungen erforderlichen personenbezogenen Daten; die Weitergabe von Daten

an von uns beauftragte und zur Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichtete

Unternehmer zum Zwecke und für die Dauer einer Warenbeförderung; das Recht auf unentgeltliche

Auskunft ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten.

2. Jeder über Z 1 hinausgehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten

bedarf der Einwilligung des/der Kunden/in. Der/die Kunde/in hat die Möglichkeit, diese Einwilligung

vor Erklärung der Auftragserteilung oder Bestellung zu erteilen. Dem/der Kunden/in steht das Recht

auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu (siehe

„Datenschutzrechtliche Einwilligung“).